Kurstag/dauer:
08.04.-12.04.2024
Status :
Zu diesem Kurs liegen keine Informationen vor.
Mo, 08.04.2024
09:00-15:00 Uhr
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Di, 09.04.2024
09:00-15:00 Uhr
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Mi, 10.04.2024
09:00-15:00 Uhr
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Do, 11.04.2024
09:00-15:00 Uhr
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Fr, 12.04.2024
09:00-15:00 Uhr
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Prüfung
Buchung:
Bis zu 240€ von Kulanzkarte, der Rest von Wertkarte oder Überweisen.
Reitabzeichen 5
Für Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch (RA 5 Dressur, RA 5 Springen, RA 5 Gelände) abzulegen. Wer das Reitabzeichen 5 besitzt erhält die Jahresturnierlizenz mit der Leistungsklasse 6 und kann in den Klassen E und A starten.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 5
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Pferdeführerscheins Umgang/Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
- Hilfszügel sind zugelassen
- Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
- Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
- Station 2Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
- Station 3Kenntnisse zur Unfallverhütung
- Station 4Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Reitabzeichen 4
Für Reiter, die das Reitabzeichen 4 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Es besteht die Möglichkeit das Reitabzeichen 4 disziplinspezifisch (RA 4 Dressur, RA 4 Springen, RA 4 Gelände) abzulegen.
Voraussetzungen für das Reitabzeichen 4
- Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
- Besitz des Reitabzeichen 5 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
- Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen
Was wird verlangt?
1. Teilprüfung Dressur
- Dressurreiterprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft, wobei einzeln oder zu zweit geritten wird
- Hilfszügel sind nicht erlaubt
2. Teilprüfung Springen
- Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
- Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
- Station 1
Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse A, Skala der Ausbildung - Station 2
Fitness des Reiters - Station 3
Grundausrüstung eines Reitpferdes
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 5,5 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.